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Mikrokredit

Mikrofinanzierung: Die Finanzierung für Selbstständige und Gründer (Mikrokredit)

Viele unserer Kunden fragen uns, was genau eine Mikrofinanzierung ist, welche Vorteile diese hat und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um eine Mikrofinanzierung in Deutschland beantragen zu können. Hier möchten wir auf diese und weiter Fragen eingehen und Dir einen Einblick in die Mikrofinanzierung geben.

1. Was ist eine Mikrofinanzierung?

Die Mikrofinanzierung ist eine der kleinsten Arten der Finanzierungen. Der Ursprung dieser Mikrofinanzierung ist in den Schwellenländern (Afrika, Asien, Südamerika) zu finden, welche nach einer fulminanten Entwicklung dann auch in Europa und Deutschlang angekommen ist. Wenn normale Banken keine Finanzierung bereitstellen, so geht die Mikrofinanzierung fast immer durch. Sie hat einen festen Zins von 7,9%, unabhängig von der Bonität des Kreditnehmers. Die Laufzeit beträgt 48 Monate und hat eine tilgungsfreie Anlaufzeit.

Der Darlehnsbetrag ist zwischen mindestens 1.000 € und maximal 25.000 € frei wählbar.

Sofern eine Kapitaldienstfähigkeit (kalkulatorisch) tragbar ist, ist eine Finanzierung ohne Bürgen möglich. Es ist zu jeder Zeit eine kostenlose Sondertilgung bis zu vollem Betrag, der genommenen Mikrofinanzierung, möglich. Da viele kleine Kreditbeträge vergeben werden, können die Kreditrisiken dementsprechend stark diversifiziert werden. Das hat für die Mikrofinanzinstitute den Vorteil, dass sie so die Kreditausfallrate relativ geringhalten.

2. Für wen ist die Mikrofinanzierung eine gute Alternative?

Ausgelegt ist die Mikrofinanzierung für Unternehmer oder Selbstständige. Für jeden, der einen kleinen Kredit aufnehmen möchte, ein Gewerbe hat und schnell das Geld zurückzahlen möchte, ist die Mikrofinanzierung die ideale Alternative.

Gerade für Existenzgründer oder junge Unternehmer, mit geringem Kapitalbedarf ist die Mikrofinanzierung eine interessante Finanzierung.

Auch für Kreditnehmer mit schlechter SCHUFA oder geringer Bonität kann die Mikrofinanzierung eine Überbrückung und Unterstützung zum Durchbruch sein. Auch bei hohem negativen Eigenkapital (z.B. überschuldete GmbHs) ist eine Mikrofinanzierung zur Hilfe möglich. Frauen werden für diese Art der Finanzierung bevorzugt, da die Mikrofinanzierung ursprünglich für Einkommensschwache oder Benachteiligte ausgelegt war, um Selbstständigkeit und Unabhängigkeit besonders zu fördern.

3. Was sind die Vorteile einer Mikrofinanzierung?

Was die Mikrofinanzierung im Vergleich zu anderen Finanzierungangeboten hervorhebt sind einige Vorteile, die andere Finanzierungen nicht zu bieten haben.

Eine Vorteil der Mikrofinanzierung ist die unkomplizierte Beantragung. Da wo für andere Finanzierungen endlose Dokumente angesammelt werden müssen, sind hier nur 4 Dokumente für die Beantragung notwendig.

Was auch für die Mikrofinanzierung spricht, ist die kurze Zinsbindung. Oft werden Darlehen auf 10 Jahe Zinsbindung geschlossen, doch die Mikrofinanzierung ist mit 48 Monaten die Vorreiterin aller Finanzierungen.

Viele Banken möchten nur hohe Beträge an den Kreditnehmer vergeben, doch die Mikrofinanzierung ermöglicht dem Interessenten auch niedirge Beträge in Anspruch zu nehmen.

Für andere Finanzierungsangebote muss die Bonität optimal sein, doch auch überschuldete Unternehmer oder Existensgründer können über die Mikrofinanzierung an Startkapital oder Hilfestellungen gelangen.

Bei jeder anderen Finanzierung wird die Verwendung des Darlehens genau überprüft und die Nachsendung der Verwendungsdaten wird gefordert. Für die Mikrofinanzierung ist keine Verwendungsangabe zu machen und auch keinerlei Bestätigungsdokumente müssen nachgereicht werden. So ist der genommene Darlehensbetrag frei verwendbar.

Ein kritisches Thema für viele Banken und Finanzierungsangebote ist die SCHUFA. Bei der Mikrofinanzierung muss diese nicht fehlerfrei sein und darf auch niedriger als 30% sein. Auch bei einem noch schlechteren SCHUFA Score oder offenen Darlehen kann ein Bürge einstehen und die Mikrofinanzierung ist für diesen Interessenten möglich.

Da andere Finanzierungsangebote lange laufzeiten und hohe Einkünfte erwarten, sind diese nicht für jeden Bürger möglich. Bei der Mikrofinanzierung können auch für Ältere, Frauen, Selbstständige mit schlechter Bonität oder negativem Kapital und Existenzgründer finanziert werden.

4. Welche Voraussetzungen müssen für eine Beantragung erfüllt sein?

  • Der Kreditnehmer muss ein Gewerbe in Deutschland angemeldet haben.
  • Der Schufa Score des Kreditnehmers darf nicht unter 20% liegen, es sei denn ein Bürge wäre bereit für ihn einzustehen.
  • Bei "Negativmerkmalen" in der SCHUFA wird zwingend ein Bürge benötigt.
  • Bei Gesellschaften müssen alle Gesellschafter den Antrag unterschreiben und für diesen Kredit bürgen.
  • Ist ein Gesellschafter an mehreren Gesellschaften beteiligt, so kann er nur in Summe über alle seine Gesellschaften die 25.000 € ausnutzen.
  • Der Verwendungszweck ist nur für betrieblichen Bedarf, dies wird jedoch nicht überprüft.
  • Die Verwendung ist auch für Betriebsmittel, Umschuldung, Liquidität, Steuernachzahlung etc. möglich.
  • Der Kreditnehmer darf nicht arbeitslos oder in Rente sein.
  • Nebenberuflich Selbständige sind am liebsten gesehen, da diese ja noch ein sicheres Einkommen erhalten und die Kapitaldienstfähigkeit gesichert ist.

Sollten diese Voraussetzungen erfüllt sein, steht einer Beantragung nichts mehr im Wege.

5. Wie beantragt man eine Mikrofinanzierung?

Die Mikrofinanzierung ist die einzige Finanzierung, für die wir dem Kunden eine Provisionsrechnung, in Höhe von 3% des erhaltenen Kredites, stellen. Um die Mikrofinanzierung zu beantragen, müssen die benötigten Dokumente direkt an uns gesendet werden, wir leiten diese gesammelt an die zuständige Bank weiter. Danach erhält der Kunde einen Anruf von der Bank, bei welchem die Zu- oder Absage mitgeteilt wird. Bei diesem Telefonat wird auch die Höhe des genehmigten Kredites besprochen und ein Darlehensvertrag von der Bank erstellt. Wenn dieser vom Kunden unterschrieben wurde, erhält er das Darlehen und wir stellen ihm die Rechnung.

Folgende Dokumente müssen zwingend an uns (an laura@immotege.de) gesendet werden:

  • Die unterschriebene Vereinbarung.
  • Die aktuelle Schufa Auskunft (inklusive Teil zur privaten Verwendung mit Basisscore).
  • Die ausgefüllte Selbstauskunft.
  • Seine aktuelle Gewerbeanmeldung (oder Handelsregisterauszug bei Gesellschaften).
  • Die Kopie des Personalausweises (Vorderseite und Rückseite, ggf. Aufenthaltstitel).

Optional können zusätzlich folgende Dokumente mitgesendet werden (so viele Dokumente wie möglich ist hilfreich für eine höhere Zusage-Sicherheit):

  • Die ausgefüllte Kreditbiographie (sofern Kredite vorhanden).
  • Der Einkommenssteuerbescheid vom letzten Jahr.
  • Der Jahresabschluss vom letzten Jahr.
  • Die BWA vom vorletzten und letzten Jahr (Alternativ: EÜR, GuV oder ähnliches).
  • Wenn noch keine Buchhaltung vorhanden ist, dann eine Provisionsabrechnung etc.

Für eine Bürgschaft werden folgende Dokumente benötigt:

  • Aktuelle Schufa-Auskunft einschließlich des Teils zur privaten Verwendung.
  • Das ausgefüllte Formular „Bürgschaft“.
  • Kopie des gültigen Ausweisdokuments (Vorder- und Rückseite, ggf. Aufenthaltstitel).

Alle Dokumente für eine Anfrage empfangen wir nur über die folgende E-Mail-Adresse: Iasmina.Boar@immotege.de